Psychotherapieverfahren

In meiner Praxis biete ich folgende Psychotherapieverfahren an:

Analytische Psychotherapie

Die Analytische Psychotherapie wird im Liegen durchgeführt, in der Regel mit drei bis vier Wochenstunden. Da der Analysand den Analytiker nicht sieht, kann er mehr für sich sein. Auf diese Weise wird das Sprechen über intime Dinge leichter und der Prozess intensiviert. Die gegenüber anderen Therapieverfahren höhere Wochenstundenfrequenz intensiviert den Prozess ebenfalls. Zugleich gibt sie auch mehr Sicherheit, denn die analytischen Stunden ziehen sich wie ein haltgebendes Band durch die Woche. Die analytische Arbeit vollzieht sich entlang der Beziehung zwischen Analytiker und Analysand, in der sich frühere Beziehungserfahrungen des Analysanden abbilden. Das von den Krankenkassen in mehreren Bewilligungsschritten bereitgestellte Stundenkontingent geht bis 300 Stunden, in besonderen Einzelfällen kann auch darüber hinaus bewilligt werden. Modifikationen des Settings sind möglich.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Bei der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie arbeitet man im Sitzen bei Frequenz von einer Wochenstunde. Eine bestimmte Problemstellung wird als zentraler Ansatz gewählt, dem alle weiteren Themen untergeordnet werden. Das Stundenkontingent geht in mehreren Schritten bis 100 Stunden, in besonderen Einzelfällen auch darüber hinaus.

Kurzzeitpsychotherapie (Einzeln und in Gruppen)

Sie umfasst bis zu 24 Stunden und wird gewählt, wenn es sich um eine begrenzte Krisenintervention handelt, oder wenn die Wahl der geeigneten Form einer Langzeitpsychotherapie zwecks weiterer Prüfung noch offen gehalten werden soll.

Analytische Gruppenpsychotherapie

Hier kommen 8 Patienten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher sozialer Herkunft, so wie unterschiedlicher Krankheitsbilder zusammen. Diese Vielfalt ist therapeutisch hilfreich, denn sie hilft dem einzelnen Gruppenmitglied, Eigenes im Fremden zu erkennen und Fremdes im Eigenen. Man positioniert sich im Gruppennetzwerk und kann sich so eine größere Klarheit über die eigene Identität verschaffen. Dabei werden alle Gruppenmitglieder auch zu „Therapeuten“ füreinander – die Gruppe sieht stets mehr als der Gruppenleiter allein.

Der intensivierende Faktor der Analytischen Gruppenpsychotherapie liegt in der Kraft und der Eigendynamik des Gruppenprozesses. Die besondere Wirkung der Gruppe resultiert daraus, dass man als Patient mit seinen Mitpatienten ganz zwangsläufig in ähnliche Konflikte und Verstrickungen gerät wie mit seinen Angehörigen. Dies ist dem Erfolg der gruppenanalytischen Behandlung keineswegs abträglich, sondern sogar förderlich: Das Geschehen kann dann verstanden werden, während es passiert. So wird die erfolgreiche Behandlung der Konflikte mit den Mitpatienten zum Modell für den Umgang mit den Konflikten, die man mit seinen Angehörigen hat. Für eine Analytische Gruppenpsychotherapie werden über mehrere Bewilligungsschritte bis zu 150 Stunden bewilligt, im besonderen Einzelfall kann auch darüber hinaus gegangen werden.

blick ins Behandlingszimmer

Der Weg in die Therapie


Leiden Sie unter Problemen wie z. B. Angstzustände, Panikattacken, Kontroll-, Grübel- oder andere -zwänge, Schlaflosigkeit, Konflikte mit dem Partner oder der Partnerin, Probleme auf andere Menschen zuzugehen, Einsamkeit, Schwierigkeiten in Gruppen, Depressionen, Essstörungen, psychosomatische Beschwerden etc.? Falls dies der Fall ist, und Ihnen Gespräche mit Angehörigen und Freunden auch nicht mehr weiter helfen, ebenso wenig alle Mittel ihrer „Selbstbehandlung“, mit denen Sie üblicherweise ihre Probleme zu bekämpfen suchen, so ist es an der Zeit, sich psychotherapeutische Hilfe zu suchen.

Ab 01.04.18 ist es für Patienten vor Aufnahme einer Psychotherapie verpflichtend, eine Sprechstunde von mindestens 50, höchstens 150 Minuten in Anspruch genommen zu haben, verteilt auf 1-3 Termine. In einer Sprechstunde geht es um eine basale Abklärung, ob die vorgetragenen Beschwerden „Krankheitswert“ haben, denn nur dann kann die Behandlung von der Krankenkasse finanziert werden. Am Ende der Sprechstunde erhält der Patient ein Informationsblatt, in das der Therapeut seine Empfehlungen einträgt. Dies kann eine ambulante oder stationäre Psychotherapie sein, oder auch andere Maßnahmen.
Wichtig: Der Psychotherapeut, der die Sprechstunde durchgeführt hat, kann nicht immer auch die entsprechende Therapie durchführen.

Sollten Sie mich kontaktieren und noch keine Sprechstunde absolviert haben, so wäre unser erster Kontakt eine Sprechstunde. Ansonsten startet unser Kontakt mit einem probatorischen Gespräch. Insgesamt können vier probatorische Gesprächen durchgeführt werden. Dabei geht es darum, herauszufinden, ob eines der von mir angebotenen Psychotherapieverfahren passend für Sie ist. Außerdem gilt es zu erproben, ob Sie und ich gut zusammenarbeiten können, denn nicht jeder Patientin kann mit jedem Therapeuten, wie nicht jeder Therapeut mit jedem Patienten zusammenarbeiten kann. Dies ist ein sehr subjektiver Faktor.

Die Wahl des Verfahrens ist bereits Teil der Rahmenvereinbarungen, zu denen außerdem Vereinbarungen gehören über:

  • Einzel- oder Gruppensetting
  • Festlegung der Wochenstundenfrequenz (Einzeltherapie)
  • Behandlungsbeginn
  • Regelungen für Stundenabsagen und Ferien
  • Finanzierung bzw. Antragsstellung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
  • Voraussichtliche Behandlungsdauer

Sind die Rahmenvereinbarungen getroffen, so steht der Antragsstellung nichts mehr im Wege. Ich benötige von Ihnen hierzu lediglich eine Unterschrift auf dem Antragsformular, so wie einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt. Der Konsiliarbericht bescheinigt, dass es keine Kontraindikation gegen eine Psychotherapie gibt. Eine solche wäre gegeben, wenn Ihre Beschwerden ausschließlich körperlich bedingt wären.

Wird eine Kurzzeitpsychotherapie beantragt, so geht eine Bewilligung durch die Krankenkasse recht schnell, d. h. innerhalb von drei Wochen. Eine Kurzzeittherapie kann zweimal nacheinander à 12 Stunden beantragt werden, so dass insgesamt 24 Stunden möglich sind.

Wird eine Langzeitpsychotherapie beantragt, d. h. eine Tiefenpsychologisch fundierte oder Analytische Psychotherapie, oder eine Analytische Gruppenpsychotherapie, so findet ein Gutachterverfahren statt. Dabei ist die Notwendigkeit der beantragten Psychotherapie in einem Bericht an den Gutachter zu begründen. Der Bericht des Psychotherapeuten wird in anonymisierter Form unter einer Chiffre an einen Gutachter geschickt, dessen Votum ausschlaggebend ist für die Therapiebewilligung durch die Krankenkasse.